Lexikon Rentenversicherung
Förderhöhe Riesterrente
Förderhöhe Riesterrente
Die staatliche Förderung zur Riesterrente besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
Wendet der Versicherte mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens auf, so erhält er die maximale Zulage vom Staat in Höhe von:
- 154 € Grundzulage
- 185 € Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind
- 300 Euro Zulage für ein Neugeborenes
- 200 Euro für Berufseinsteiger bis 25 Jahre
Außerdem können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2008).

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