Lexikon Rentenversicherung
Förderhöhe Riesterrente

Förderhöhe Riesterrente

Die staatliche Förderung zur Riesterrente besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen.


Wendet der Versicherte mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens auf, so erhält er die maximale Zulage vom Staat in Höhe von:

  • 154 € Grundzulage
  • 185 € Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind
  • 300 Euro Zulage für ein Neugeborenes
  • 200 Euro für Berufseinsteiger bis 25 Jahre 


Außerdem können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabenabzug bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden (Stand 2008).