Lexikon Rentenversicherung
Generationenvertrag

Generationenvertrag

Der Generationenvertrag besagt, dass die junge Generation die Renten der älteren Generation durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung finanziert.

Der Generationenvertrag beruht auf dem Prinzip der Solidarität zwischen Jung und Alt. Dabei sollen die Interessen beider Generationen gewahrt werden: einerseits durch bezahlbare und beständige Beitragssätze, andererseits durch ein stabiles Rentenniveau.