Lexikon Rentenversicherung
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte
Eine Beschäftigung ist geringfügig, wenn das monatliche Entgelt 400 € nicht übersteigt.
Geringfügig Beschäftigte können die Riesterrente in Anspruch nehmen, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den vollen Beitragssatz aufstocken.

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