Lexikon Rentenversicherung
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der Art der Erwerbsfähigkeit:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen Berufsunfähigkeit
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Für die Ermittlung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ist es wichtig, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird und wie hoch das Einkommen in den letzten 3 Kalenderjahren vor Renteneintritt war.
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Jahr bis zur doppelten Höhe überschritten werden, also 800 €. Dies ist lohnenswert, wenn der Arbeitgeber z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vergütet.

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