Lexikon Rentenversicherung
Hinzuverdienstgrenze
Hinzuverdienstgrenze
Die Hinzuverdienstgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe ein Rentner, eigenes Arbeitseinkommen (Entgelt) beziehen darf.
Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der Art des Rentenbezugs (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Erwerbsminderung).
Außerdem ist es für die Berechnung wichtig, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wird und wie hoch das Einkommen in den letzten drei Kalenderjahren vor Renteneintritt war.
Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente:
Bezieht der Rentner eine Regelaltersrente und hat somit das 65. Lebensjahr vollendet, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.
Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, dürfen bis zu 400 € (Stand 2011) im Monat dazu verdienen.
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Jahr bis zur doppelten Höhe überschritten werden, also 800 €. Dies ist lohnenswert, wenn der Arbeitgeber z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vergütet.

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