Lexikon Rentenversicherung
Kinderberücksichtigungszeiten

Kinderberücksichtigungszeiten

Die Kinderberücksichtigungszeit umfasst den Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zu seinem 10. Lebensjahr. Werden zeitgleich mehrere Kinder erzogen, endet die Kinderberücksichtigungszeit 10 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes.

Kinderberücksichtigungszeiten haben keine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe. Sie können aber einen positiven Effekt auf folgende Bereiche haben:

  • Anrechnung auf die Wartezeit von 35 Jahren (bei bestimmten Renten)
  • Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf vorzeitige Altersrente wegen Erwerbsminderung