Lexikon Rentenversicherung
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet und mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Seit dem 01.06.1999 übernimmt der Bund die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr nach der Geburt angerechnet; für seit 1992 geborene Kinder die ersten 3 Jahre nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten wird dementsprechend die Zeit verdoppelt oder verdreifacht (oder mehr).
Dem oder der Erziehenden werden Entgeltpunkte gutgeschrieben.

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