Lexikon Rentenversicherung
Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen werden im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit von den Trägern der Sozialversicherung übernommen. 


Zu Lohnersatzleistungen zählen u.a.: 

  • Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Arbeitslosenhilfe usw.

Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen sind die Bezieher versicherungspflichtig.  Vorausgesetzt wird, dass sie im Vorjahr der Ersatzleistungen versicherungspflichtig waren.