Lexikon Rentenversicherung
Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen
Lohnersatzleistungen werden im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit von den Trägern der Sozialversicherung übernommen.
Zu Lohnersatzleistungen zählen u.a.:
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld
- Arbeitslosenhilfe usw.
Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen sind die Bezieher versicherungspflichtig. Vorausgesetzt wird, dass sie im Vorjahr der Ersatzleistungen versicherungspflichtig waren.

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