Lexikon Rentenversicherung
Mindesteigenbetrag

Mindesteigenbetrag

Um künftig die maximale staatliche Zulage zur zusätzlichen Eigenvorsorge zu bekommen, ist ein Mindesteigenbeitrag vorgesehen. Alleinstehende ohne Kinder müssen ab 2008 mindestens 90 €, mit 1 Kind mindestens 75 €, und mit 2 oder mehr Kindern mindestens 60 € im Jahr ansparen, um vom Staat den vollen Fördersatz zu bekommen.