Lexikon Rentenversicherung
Mindesteigenbetrag
Mindesteigenbetrag
Um künftig die maximale staatliche Zulage zur zusätzlichen Eigenvorsorge zu bekommen, ist ein Mindesteigenbeitrag vorgesehen. Alleinstehende ohne Kinder müssen ab 2008 mindestens 90 €, mit 1 Kind mindestens 75 €, und mit 2 oder mehr Kindern mindestens 60 € im Jahr ansparen, um vom Staat den vollen Fördersatz zu bekommen.

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