Lexikon Rentenversicherung
Nachhaltigkeitsfaktor
Nachhaltigkeitsfaktor
Mit der Rentenreform von 2005 wurde der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen. Damit wird das Verhältnis zwischen den Rentenbeziehern und Beitragszahlern in der jährlichen Rentenanpassung berücksichtigt.
Die durch u.a. höhere Lebenserwartung gestiegenen Kosten sollen nicht nur von den Beitragszahlern, sondern auch den Rentenbeziehern getragen werden.
In erster Linie orientiert sich die Rentenanpassung an der Einkommensentwicklung, jedoch ist auch die Veränderung am Arbeitsmarkt maßgeblich. Je höher die Arbeitslosigkeit ist, desto geringer fällt die Rentenanpassung aus.

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