Lexikon Rentenversicherung
Ostrente
Ostrente
Bis zur Verwirklichung einheitlicher Einkommensverhältnisse in ganz Deutschland werden persönliche Entgeltpunkte "Ost" und ein aktueller Rentenwert "Ost" zur Rentenberechnung herangezogen.
Bis zur Verwirklichung einheitlicher Einkommensverhältnisse in ganz Deutschland werden persönliche Entgeltpunkte "Ost" und ein aktueller Rentenwert "Ost" zur Rentenberechnung herangezogen.
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