Lexikon Rentenversicherung
Pensionszusage
Pensionszusage
Die Pensionszusage oder Direktzusage ist einer der fünf möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Somit verpflichtet er sich, die Rentenzahlungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Hierfür bildet der Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses Rückstellungen.
Durch eine Rückdeckungsversicherung kann das Risiko an eine Versicherungsgesellschaft übertragen werden.

Jetzt bookmarken: