Lexikon Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung und dient dem Aufbau der Altersvorsorge. Regelmäßige Beitragszahlungen oder ein Einmalbeitrag garantieren eine lebenslange Rente und sichern das Langlebigkeitsrisiko des Versicherungsnehmers ab. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält die bezugsberechtigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien und die erwirtschafteten Gewinnanteile.
Formen der Rentenversicherung:
Rentenauszahlung:
Bei den meisten Rentenversicherungsgesellschaften wird die Rente in zwei Teilen ausgewiesen: als Garantierte Rente, der Betrag, der am Ende der Laufzeit garantiert zur Auszahlung gelangt und als Bonusrente. Die Bonusrente wird aus dem Gewinn der Gesellschaften realisiert und ist von vielen Faktoren abhängig, die sich während der oft langen Vertragslaufzeiten ändern können.
Formen des Rentenbezugs:
- Dynamische Rente: Die Rente steigt jedes Jahr um einen bestimmten %-Satz, meist zwischen 3 und 4 %. Damit wird der Kaufkraftverlust ausgeglichen.
- Teildynamische Rente: Die Rente steigt jedes Jahr um einen geringen Prozentsatz, meist 1%. Dafür ist die Anfangsrente höher.
- Konstante Rente: Die Rente wird nicht angepasst. Dafür ist die Anfangsrente wesentlich höher.
- Fallende Rente: Die Rentenzahlung beginnt mit einem hohen Betrag und wird jährlich reduziert.
Mögliche Zusatzversicherungen:


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