Lexikon Rentenversicherung
Private Rentenversicherung

Regelaltersrente

Die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Anspruch auf Regelaltersrente, insofern sie Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

 

Die Regelaltersgrenze liegt für alle die vor dem 01.01.1947 geboren sind noch bei 65 Jahren. Die in den Geburtsjahren 01.01.1947 bis 31.12.1963 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze ab 2012 bis 2024 schrittweise auf 67 erhöht (Altersgrenzen-Anpassungsgesetz). Somit haben alle Versicherten, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.