Lexikon Rentenversicherung
Rente wegen Berufsunfähigkeit

Rente wegen Berufsunfähigkeit

Die Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde im Jahr 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Sollte Ihnen aber noch bis Ende 2000 die Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen worden sein, können Sie ebenfalls etwas dazu verdienen.

Die Rente wird dann je nach Verdienst in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel ausbezahlt.

Die zulässige Höchstgrenze wird mithilfe einer Formel berechnet, die bei der deutschen Rentenversicherung erfragt werden kann.

Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 2.573,43 im Jahr 2009 belaufen sich die Hinzuverdienstgrenzen auf folgende Summen:

 

 

 

alte Bundesländer (in EUR)

neue Bundesländer (in EUR)

Vollrente

2/3Teilrente

1/3Teilrente

1 436,40

1 262,26

1 915,20

1 683,01

2 368,80

2 081,62