Lexikon Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wurde im Jahr 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Ist der Anspruch davor entstanden, wird die Rente bis zu einer Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich in voller Höhe bezahlt.
Wird dieser Wert überschritten, zahlt der Rentenversicherer höchstens die Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente bei Berufsunfähigkeit ist immer niedriger als die Rente bei Erwerbsunfähigkeit.

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