Lexikon Rentenversicherung
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Wer aufgrund einer Erwerbsminderung drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.
Die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus einer Formel die beim Deutschen Rentenversicherungsträger erfragt werden kann.
Wer vorher durchschnittlich verdient hat (2009 = 2.573,25 €), für den gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen:
| alte Bundesländer (in EUR) | neue Bundesländer (in EUR) | ||
Vollren Vollrente 1/2 1/ 1/2 Teilrente | 1 738,80 | 1 528,00 |
| |
2 116,80 | 1 860,17 |
| ||
Grundlage für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist die Höhe des Einkommens in den letzten 3 Kalenderjahren vor Renteneintritt sowie in welchen Bundesländern (alte oder neue) der Verdienst erzielt wird.

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