Lexikon Rentenversicherung
Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung kann in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder in Höhe eines Viertels ausgezahlt werden.

Wird die Rente in voller Höhe gezahlt, ist ein Hinzuverdienst von 400 € zulässig.

Bei einem durchschnittlichen Verdienst (2009 = 2.573,25 €) gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen:

 

 

alte Bundesländer (in EUR)

neue Bundesländer (in EUR)

3/4Teilrente

1/2Teilrente

1/4Teilrente

1 285,20

1 129,39

1 738,80

1 528,00

2 116,80

1 860,17


Grundlage für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die Höhe des Einkommens in den letzten 3 Kalenderjahren vor Renteneintritt sowie in welchen Bundesländern (alte oder neue) der Verdienst erzielt wird.