Lexikon Rentenversicherung
Rentenartfaktor

Rentenartfaktor

Dieser Faktor regelt das jeweilige Sicherungsziel der einzelnen Rentenart. Er bestimmt, inwieweit die jeweilige Rente den wegfallenden Lohn ersetzen soll.

Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben beispielsweise einen Rentenfaktor von 1,0, weil diese Renten das Arbeitseinkommen in vollem Umfang ersetzen sollen. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben im Vergleich einen Faktor von 0,5.