Lexikon Rentenversicherung
Rentensplitting unter Ehegatten

Rentensplitting unter Ehegatten

Verheiratete Rentner können übereinstimmend ein Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Das Rentensplitting erfolgt durch Aufteilung der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene - durch das Splitting veränderte - Versichertenrente, die der Überleben-de nach dem Tod des anderen Ehegatten weiterhin erhält und die ihm auch bei Wiederheirat nicht verloren geht.