Lexikon Rentenversicherung
Sofortbeginnende Rentenversicherung

Sofortbeginnende Rentenversicherung

Im Gegensatz zur aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung einen einmaligen höheren Geldbetrag ein.

Der Versicherungsnehmer erhält dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin eine lebenslange Rente. Auch wenn die gezahlten Renten den Einmalbetrag wertmäßig übersteigen, wird die Rente weiterhin gezahlt.