Lexikon Rentenversicherung
Teilrente
Teilrente
Durch Bezug einer Teilrente bei entsprechender Einschränkung der Erwerbstätigkeit können Versicherte gleitend in den Ruhestand wechseln. Eine Teilrente kann beanspruchen, wer die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt.

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