Lexikon Rentenversicherung
Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den höheren Anwartschaften.

Jetzt bookmarken: