Lexikon Rentenversicherung
Witwen- und Waisenrente

Witwen- und Waisenrente

Die Witwen- und Waisenrente (auch Hinterbliebenenrente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall des Versicherten.


Die Rente dient dazu, den Unterhaltsverlust auszugleichen und die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen abzusichern.


Eine Voraussetzung für den Erhalt der Hinterbliebenenrente ist, dass der Verstorbene fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Auf Witwen- und Waisenrente werden die Einkünfte des Hinterbliebenen angerechnet. Das über dem Freibetrag liegende Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet.

Der Freibetrag liegt seit 2008 bei 701,18 Euro (Ost: 616,80 Euro) monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigtes Kind erhöht sich der Freibetrag um 148,74 Euro (Ost: 130,70 Euro) im Monat.

 

Das anzurechnende Einkommen ist aus dem Vorjahreseinkommen zu ermitteln.