Lexikon Rentenversicherung
Zurechnungszeiten

Zurechnungszeiten

Der Zeitraum vom Eintritt einer Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten wird als Zurechnungszeit bezeichnet. In dieser Zeit werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (beitragsfreie Zeit).

Damit Versicherte, die in jungen Jahren vermindert erwerbfähig werden, eine angemessene Altersrente erhalten, werden ihnen Zurechnungszeiten angerechnet.