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Finanz-Wegweiser
Themen Ausgabe 03-2010

 

1. Zinstief: Geplante Neuanschaffung vorziehen
2. Lebensversicherer mögen Nichtraucher
3. Damit ein Rohrbruch kein Beinbruch wird
4. Netzgebühren waren zwei Milliarden Euro zu teuer
5. Ratgeber: Einspruch gegen Soli nur für Anleger sinnvoll

1. Zinstief: Geplante Neuanschaffung vorziehen

Noch nie lagen die Leitzinsen so niedrig wie heute. Doch wenn die EZB an der Zinsschraube dreht, kommen auch die Banken nicht mehr so günstig an Geld. Kurzfristige Ratenkredite werden teurer. Wer eine neue Küche oder ein Auto kaufen will oder wer beispielsweise seinen Dispo-Kredit auf einen günstigeren Zinssatz umschulden möchte, handelt besser jetzt. Zu langes Zögern führt unter Umständen zu höheren Raten.

Bei Privatkunden gebe es keine Kreditklemme, wie die Auskunftei Schufa meldet. 2009 vergaben die Banken zehn Prozent mehr Kredite als noch ein Jahr zuvor. Geraten Sie nicht in die Schuldenspirale: Achten Sie bei der Wahl der Laufzeit darauf, dass Sie nicht noch die Raten für die alte Küche abstottern, während schon eine neue Ausstattung fällig ist.

 
2. Lebensversicherer mögen Nichtraucher

Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Schutz für Kinder oder Lebenspartner im Falle des eigenen Todes. Die Leistungen der Versicherer sind fast gleich. Daher sollten Kunden bei der Auswahl nach dem Beitrag gehen. Der Preis bemisst sich aber auch nach Lebensgewohnheiten, die gesundheitsschädlich sind. Vor allem Raucher müssen deutlich tiefer in die Tasche langen. Das Risiko, dass sie in der Vertragslaufzeit sterben, ist höher. Jährlich erliegen in Deutschland 110.000 Menschen vorzeitig den Folgen des Tabakkonsums.

Beispiel im Aspect-Online-Vergleich: Ein 32-jähriger Familienvater, Nichtraucher, Versicherungssumme 200.000 Euro, klassische "Risikoleben", Laufzeit 20 Jahre, zahlt für einen Todesfallschutz rund 14 Euro monatlich beim günstigsten Anbieter. Bei einem gleichaltrigen Raucher liegt die Prämie fast doppelt so hoch - bei ansonsten gleichen Bedingungen wie für den Nichtraucher.

 
3. Damit ein Rohrbruch kein Beinbruch wird

Überall Nässe und die eigene Wohnung verwandelt sich vom behaglichen Zuhause in einen schlimmen Alptraum: Bei klirrender Kälte können insbesondere ältere Wasserleitungen bersten. Für die Beseitigung des Chaos durch Rohrbrüche kommt die Hausratversicherung auf. Sie reguliert den Schaden am beweglichen Mobiliar und den übrigen Einrichtungsgegenständen.

Lilo Blunck vom Bund der Versicherten rät: "Fotografieren Sie wenn möglich alle beschädigten Teile – auch Kleidung und Küchengeräte." Der Schaden sollte sofort an den Versicherer gemeldet werden. Tipp für Langzeiturlauber: Wer länger als 60 Tage verreist, sollte seine Abwesenheit unbedingt rechtzeitig vorher seinem Versicherer mitteilen.

 
4. Netzgebühren waren zwei Milliarden Euro zu teuer

Die Betreiber der deutschen Strom- und Gasnetze haben zu viel kassiert. Die Bundesnetzagentur prüfte deren Durchleitungsgebühren und schöpft nun bei den Eigentümern der Stromleitungen insgesamt 1,5 Milliarden Euro ab, die Gasunternehmen müssen voraussichtlich eine halbe Milliarde zurückzahlen. Dafür bleibt den Firmen eine mehrjährige Frist.

Das Geld fließt an die Energieanbieter. Sie beliefern die Endkunden und die spannende Frage lautet: Geben sie den Betrag an die Verbraucher weiter? Rainer Warnecke, Sprecher der Bundesnetzagentur, gibt sich gegenüber Aspect Online optimistisch: "Angesichts des Wettbewerbs erwarten wir, dass die Maßnahme den Strom- und Gaspreis leicht dämpft." Als Stromkunde haben Sie es in der Hand. Testen Sie mit unserem Vergleichsrechner regelmäßig, welcher Stromanbieter in Ihrem Versorgungsgebiet günstig ist.

 
5. Ratgeber: Einspruch gegen Soli nur für Anleger sinnvoll

Ob der Solidaritätszuschlag als langfristige Steuer zulässig ist, darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Viele Bundesbürger legten deshalb gegen ihre Steuerbescheide Einspruch ein. Sie hoffen auf eine Rückzahlung des Soli, falls die Richter den Daumen senken. Ein Vorgehen gegen die Abgabe ist nun nicht mehr notwendig, weil die Bundesregierung beschlossen hat, dass alle aktuellen Steuerbescheide vorläufig ergehen. Der Punkt bleibt rückwirkend bis 2005 offen.

Lediglich Anleger haben Grund zu handeln, sonst ist der Soli futsch, den die Bank im Rahmen der Abgeltungssteuer abgeführt hat. Um das zu vermeiden, müssen sie alle Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.

Ob die Steuerzahler überhaupt auf Rückzahlungen hoffen können, hängt vom Urteil in Karlsruhe ab. "Nur falls die Richter den Soli für verfassungswidrig erklären und die Entscheidung auch rückwirkend gelten soll, erhalten die Bürger etwas wieder", sagt Anita Käding, Referentin beim Bund der Steuerzahler. "Wahrscheinlicher wäre jedoch eine Vorgabe, die der Gesetzgeber erst in der Zukunft umsetzen muss. Schließlich geht es um immense Summen."