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Finanz-Wegweiser
Themen Ausgabe 04-2010

 

1. Mehr Sicherheit beim Internet-Kauf
2. Bürger verkennen Gefahr durch Berufsunfähigkeit
3. Mit gutem Rechtsschutz Kündigungen anfechten
4. Ratgeber: Bundesarbeitsgericht bessert Betriebsrenten auf

1. Mehr Sicherheit beim Internet-Kauf

Bezahlen im Internet mit der Kreditkarte soll durch das neue "3-D-Secure-Verfahren", das Banken derzeit bewerben, noch sicherer werden. Bei jedem Einkauf öffnet sich dabei ein Browser-Fenster, das den Käufer direkt mit seiner Bank verbindet. Dort authentifiziert er sich mit einem neuen Passwort. Computer-Gangstern wird so ein weiteres Einfallstor verschlossen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bleibt aber skeptisch. Falls der Kunde das Passwort verbummelt, könnte die Bank ihm die Schäden durch Kartenmissbrauch aufbürden. Das alte Bezahlverfahren mit Eingabe der Kartennummer und der dreistelligen Prüfziffer gibt es weiterhin. Wichtige Vorsichtsmaßnahmen:

  • Achten Sie bei der Eingabe auf die Zeichenfolge https:// am Anfang der Internetadresse. So ist die Datenübertragung sehr sicher.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Abrechnung der Kreditkarte.
  • Unbedingt Virenscanner einsetzen und kostenlose Anti-Spyware nutzen.
  • Das Gütesiegel "Trusted Shops" verweist auf vertrauenswürdige Händler, die sich einer sorgfältigen Zertifizierung unterziehen mussten.
  • Bestellen Sie lieber auf Rechnung, falls ohne Aufpreis möglich.


Knapp 25 Millionen Kreditkarten sind in Deutschland im Umlauf. Zu viele Kunden zahlen dafür immer noch Jahresgebühren. In unserem Vergleichsrechner finden Sie Banken, die zusammen mit dem Girokonto auch eine kostenlose Kreditkarte anbieten.

 
2. Bürger verkennen Gefahr durch Berufsunfähigkeit

"Wenn ich berufsunfähig werde, sorgt der Staat für mich", sagte mit 52 Prozent die Mehrheit der 1.000 Bundesbürger, die Forsa kürzlich im Auftrag von HDI-Gerling zum Thema Berufsunfähigkeit befragte. Damit enthüllt die Studie einen gefährlichen Volksirrtum: Denn der Staat hat sich in diesem Bereich schon vor Jahren weitgehend aus der Verantwortung gezogen.

Lückenhaft ist nicht nur das Wissen, sondern auch der Berufsunfähigkeits-Schutz der Deutschen: Nur 43 Prozent haben bisher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Dabei kann es jeden treffen. Wichtigstes Argument gegen den Abschluss einer Police ist für 36 Prozent der Bürger die Angst vor zu hohen Kosten. Hier hilft ein Tarifvergleich. Übrigens: Aspect Online hat in seinem Vergleich nur Anbieter, die im Bereich Versicherungsbedingungen eine Fünf-Sterne-Höchstbewertung von dem renommierten Analysehaus Morgen & Morgen bekommen haben.

 
3. Mit gutem Rechtsschutz Kündigungen anfechten

Mal isst eine Sekretärin Brötchen vom Buffet, das nicht für sie bestimmt ist, oder eine Angestellte steckt sich übrig gebliebene Maultaschen ein: Kündigungen aufgrund von "Bagatelldelikten" sorgen für Diskussionen. Auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten sind Gefeuerte nicht immer in einer ausweglosen Lage, wie folgendes Beispiel einer Altenpflegehelferin in einer Seniorenwohnanlage zeigt.

Der Arbeitgeber warf der klagenden Pflegekraft vor, eine an Parkinson leidende Bewohnerin angerempelt, so zu Fall gebracht und dann nicht versorgt zu haben. Er kündigte fristgerecht das Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte indes fest, dass die Bewohnerin nur unmittelbar nachdem die Klägerin an ihr
vorbeigegangen war gestürzt war. Die Richter gaben der Klage auf Kündigungsschutz statt und auf Antrag der Klägerin war das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung wegen einer fehlenden Abmahnung vorher sozialwidrig war (Az. 2 Sa 105/09).

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Policen, die Berufsrechtsschutz beinhalten, versichern Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungen und Abfindungen).

 
4. Ratgeber: Bundesarbeitsgericht bessert Betriebsrenten auf

Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Autoherstellers erstritt vor dem Bundesarbeitsgericht einen Erfolg und erhält mehr Betriebsrente. Arbeiter dürfen nicht pauschal schlechter gestellt werden als Angestellte, meinten die Erfurter Richter. Unterschiede sind erlaubt. So kann die Firma Arbeitnehmern einen Ausgleich über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) verschaffen, die wegen eines Studiums kürzer in die Rentenkasse einzahlen. Nur muss er die Ungleichbehandlung gut begründen. Das Urteil gilt rückwirkend bis 1993.

 

Die bAV ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Männliche Betriebsrentner aus der Privatwirtschaft erhielten 2007 im Durchschnitt 490 Euro pro Monat (alte Bundesländer).