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Themen Ausgabe 15-2010

1. Preisanstieg: Setzen Sie Energieanbieter unter Strom
2. Inflations-Angst: Der richtige Schutz für das Vermögen
3. Kreditkarte: Auf Reisen und online bequem bezahlen
4. Azubis retten ihr Kindergeld dank Betriebsrente

1. Preisanstieg: Setzen Sie Energieanbieter unter Strom

Und täglich grüßt das Murmeltier ... Strom ist wieder teurer geworden. Das Verbraucherportal Verivox analysierte die Preisentwicklung im ersten Halbjahr 2010 und stellte einen Anstieg von zwei Prozent fest. Jüngst meldete der zweitgrößte Versorger RWE eine Erhöhung. Der Trend am Markt weist seit dem Jahr 2000 stetig nach oben. Dabei gibt es viel Bewegung. Während 454 Grundversorger durchschnittlich sechs Prozent in diesem Jahr draufsattelten, senkten 129 Unternehmen die Tarife.

Beobachten Sie die Energieanbieter aufmerksam. Wer heute noch günstig ist, verlangt morgen vielleicht schon zu viel. Mindestens einmal jährlich sollten Verbraucher den Strompreis vergleichen. Einsparungen bis 200 Euro sind locker drin und der Wechsel funktioniert ganz einfach.

 
2. Inflations-Angst: Der richtige Schutz für das Vermögen

Viele Anleger fürchten derzeit eine starke Geldentwertung, selbst wenn Experten beruhigende Töne anschlagen. Eine Variante, das Vermögen vor einer Inflation zu retten, sind besondere Rentenpapiere. Ihre Rendite und Wertentwicklung ist an die Preissteigerung gekoppelt. Dabei verspricht der Staat, der die Anleihe herausgibt, nur eine relativ niedrige Verzinsung. Zusätzlich steigt aber der Nennwert im Verhältnis zu einem festgelegten Preis-Index. Ein 100-Euro-Anteil an der Anleihe ist also bei einer Steigerung von drei Prozent im Folgejahr 103 Euro wert.

Jede Absicherung hat zwei Seiten. Bleibt die Inflation so niedrig wie jetzt, fahren Sparer mit einer "normalen" Staatsanleihe besser. Steigt die Teuerung aber mehr als erwartet, dann spielen die inflationsgeschützten Anleihen ihre Stärke aus. Die Bundesrepublik hat bisher zwei solcher Rentenpapiere herausgegeben (WKN 103050 und 103052). Anleger können sie derzeit nur über eine Depotbank kaufen. Es gibt auch Rentenfonds, die inflationsgesicherte Anleihen verschiedener Länder bündeln. Der Schutzmechanismus richtet sich nach der Preissteigerung in den einzelnen Staaten. Der Nomura Real Return Fonds erhielt mit fünf Sternen die Bestnote der Ratingagentur Morningstar. Kaufen Sie Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

 
3. Kreditkarte: Auf Reisen und online bequem bezahlen

Gebühren beim Geld abheben im In- und Ausland? Die können Sie vergessen mit der richtigen Kreditkarte. Haben Sie sich schon mal geärgert, weil eine Online-Bestellung wegen des Lastschrifteinzugs ein paar Tage auf sich warten ließ? Mit dem kleinen Plastikkärtchen wäre es schneller gegangen. Es hilft in vielen Lebenslagen.

Wer auf Reisen flexibel sein und einen kostenlosen Kredit bis zum nächsten Monatsanfang nutzen möchte, nimmt die übliche Kreditkarte, auch Charge Card genannt. Davon bleiben Jugendliche und Studenten ohne regelmäßiges Einkommen meist ausgeschlossen. Sie greifen am besten zur Guthaben-Karte (Prepaid Card). Mit dem aufgeladenen Geld können sie beispielsweise bequem im Internet zahlen oder die Rechnung in ihrem Backpacker-Hotel begleichen. Ab sofort finden Sie bei Aspect Online erstklassige Kreditkarten-Angebote.

 
4. Azubis retten ihr Kindergeld dank Betriebsrente

Ab einem eigenen Einkommen von 8.004 Euro ist der Anspruch auf Kindergeld futsch. Viele Auszubildende mit einem guten Gehalt überschreiten diese Grenze. "Mit einer Betriebsrente sichern sie sich nicht nur das Kindergeld, sondern sie legen gleichzeitig den Grundstock für eine steuerbegünstigte Altersversorgung", erklärt Siegfried Hischke, Experte für die betriebliche Altersvorsorge bei HDI-Gerling Leben.

Bei einem Gehalt über 800 Euro plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld und vermögenswirksamer Leistungen wird es interessant. In diesem Fall liegt das Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und aller Pauschalen knapp über der Grenze von 8.004 Euro. Wer jetzt zum Beispiel monatlich 50 Euro vom Bruttolohn nimmt und in eine Betriebsrente steckt, der fällt wieder unter das Limit, denn die Beiträge senken das anzurechnende Einkommen. Und schon gibt es weiter Kindergeld.