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Finanz-Wegweiser
Themen Ausgabe 16-2010

1. Überschwemmung: Die Gefahr lauert überall
2. Tagesgeld: Mehr Anbieter über der Zwei-Prozent-Marke
3. Private Rente: Steuervorteil im Alter sichern
4. Ratgeber: Finanzamt schaut genauer auf Freistellungsauftrag

1. Überschwemmung: Die Gefahr lauert überall

"Ich wohne ja nicht am Ufer", so lautet das gängige Argument von Hausbesitzern, wenn sie ihr Eigenheim nicht gegen Elementarschäden versichern möchten. Doch die Vorstellung ist falsch, dass Hochwasser nur die Anwohner großer Ströme trifft. Die Neiße ist an ihrem Oberlauf kaum mehr als ein breiter Bach, trotzdem nahm die Flut dort ihren Ausgang. In einigen Orten der Oberlausitz kam das Unheil überhaupt nicht aus den Flüssen. Es hatte schlicht so viel geregnet, dass die Wassermassen nicht abflossen und Straßen und Häuser überfluteten. Dieser so genannte Starkregen kann überall auftreten.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, würde die Branche 98,5 Prozent aller Wohngebäude versichern. Einschränkungen gibt es in Gebieten mit besonders hoher Gefahr. Hausbesitzer, die problemlos Elementarschäden als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung einschließen können, sollten nicht länger zögern.

 
2. Tagesgeld: Mehr Anbieter über der Zwei-Prozent-Marke

"Wenn man glaubt, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her." Der häufig strapazierte Spruch trifft derzeit auf das Tagesgeld zu. Der Durchschnittszins sinkt und liegt bei etwa 1,1 Prozent. Trotzdem gibt es vermehrt Anbieter, bei denen eine Zwei vor dem Komma steht - 2,2 Prozent sind es aktuell beim Spitzenreiter im Vergleichsrechner von Aspect Online. Geben Sie sich nicht mit Mittelmaß zufrieden. Bei einer 10.000-Euro-Anlage haben Sie nach einem Jahr 110 Euro mehr im Portmonee, wenn Sie den besten Zinssatz wählen statt eines durchschnittlichen Tagesgeldkontos.

 
3. Private Rente: Steuervorteil im Alter sichern

Von der gesetzlichen Rente greift der Staat eine ganze Menge ab. Wer die stattlichen Freibeträge und Abschreibungsmöglichkeiten überschreitet, versteuert 60 Prozent der Einkünfte, die über der Freigrenze liegen. Dieser Anteil gilt für Neurentner im Jahr 2010. Der steuerpflichtige Teil steigt für die jüngeren Jahrgänge zukünftig auf 100 Prozent.

Bei einer privaten Rentenversicherung zahlt ein Rentner nur auf 18 Prozent Steuern, wenn er mit 65 Jahren in den Ruhestand geht. Von 100 Euro bleiben bei einem Steuersatz von 25 Prozent 95,50 Euro übrig. Ein Vorteil im Alter. Dafür zahlen die Sparer ihre Beiträge aus dem Nettolohn, von dem schon Steuern abgezogen sind. Es gibt also kein Wundermittel für die Altersvorsorge, nur verschiedene solide Wege, den Ruhestand finanziell abzufedern. Lassen Sie sich deshalb individuell beraten, ob für Sie eine Riester-, eine Betriebs- oder eine private Rente das Richtige ist.

 
4. Ratgeber: Finanzamt schaut genauer auf Freistellungsauftrag

Um den Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen, reichen Anleger bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag ein. Dann bleiben von Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen bis 801 Euro für Unverheiratete und bis 1.602 Euro für Ehepaare steuerfrei. Da man die Summe auf mehrere Banken aufteilen darf, könnten Anleger auch mehr als den erlaubten Betrag kassieren, ohne darauf Abgeltungssteuer zu bezahlen. Dem schiebt der Fiskus bald einen weiteren Riegel vor, wie die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart mitteilt.

Ab Neujahr 2011 müssen eingereichte Freistellungsaufträge die Steuer-Identifikationsnummer des Anlegers enthalten. "Damit ist es künftig mittels EDV möglich, einen Datenabgleich durchzuführen und es fällt schneller als derzeit auf, wenn ein Sparer bei verschiedenen Banken ein höheres Freistellungsvolumen als erlaubt angibt", warnt Steuerberater Volker Schmidt. Bisher erhalten die Finanzbehörden pro Jahr rund 60 Millionen Datensätze und können kaum flächendeckend prüfen, ob nicht doch jemand schummelt. Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber.