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Finanz-Wegweiser
Themen Ausgabe 17-2010

1. Noa Bank: Die Arche geht unter
2. Preise hoch und runter - Gasmarkt in Bewegung
3. Haftpflichtversicherung, wenn das Pferd scheut

1. Die Arche geht unter, doch das Bankensystem bleibt stabil

Die Noa Bank kann die Sparer nicht mehr komplett auszahlen, aber für die meisten ist das Geld nicht verloren. Zwar hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einlagen mit einem Moratorium eingefroren, doch mittlerweile hat sie den Entschädigungsfall festgestellt. Wer weniger als 50.000 Euro angelegt hat, erhält sein Guthaben über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie meldet sich bei den Kunden und die machen ihre Ansprüche geltend. Einen Anwalt einzuschalten, ist nicht notwendig. Die Noa Bank garantierte nur die gesetzliche Mindest- Einlagensicherung. Deshalb müssen die etwa 100 Kunden mit höheren Einlagen um ihr Geld bangen.

Lassen Sie sich nicht verunsichern durch das Scheitern dieses Geldinstituts. Sein Untergang ist nicht Folge der Finanzkrise, sondern er beruht vermutlich auf Fehlern des Managements, wie das Bundesfinanzministerium erklärt hat. An der Spitze unseres Tagesgeld-Vergleichs stehen nur finanzstarke Unternehmen und die Noa Bank haben wir niemals aufgeführt.

 
2. Preise hoch und runter - Gasmarkt in Bewegung

Der Herbst kommt, die Gaspreise steigen. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Preispolitik einiger Gasanbieter bringen. Nach Angaben des Verbraucherportals Verivox erhöhen 81 Versorger im September und Oktober ihre Tarife um durchschnittlich neun Prozent. Doch während in den vergangenen Jahren die Branche meist einheitlich die Entgelte anhob, scheren diesmal viele aus. Für die Kunden von 71 Anbietern sinken die Kosten um durchschnittlich acht Prozent. Ursachen sind das unterschiedliche Ausgangsniveau, aber auch die clevere Einkaufspolitik der Unternehmen.

Sparen Sie bei den Heizkosten. Mittlerweile gibt es überall günstige Alternativen zum Grundversorger. Wenn Sie jetzt vergleichen und wechseln, erhalten Sie in der Heizsaison das Gas bereits vom neuen Anbieter.

 
3. Haftpflichtversicherung, wenn das Pferd scheut

Halter von Pferden und Hunden müssen für Schäden gerade stehen, die ihre Lieblinge verursachen. Das gilt sogar dann, wenn sie das Tier ordentlich beaufsichtigt haben, d.h. wenn sie gar keine Schuld trifft. Gefährdungshaftung heißt der Fachausdruck dafür. Angenommen, ein Unbekannter öffnet die Stalltür des Pferdes, das Tier büxt aus, scheut vor einem Auto auf der Straße und löst einen Verkehrsunfall aus. Dann haftet trotzdem der Pferdehalter dafür. In diesen Fällen tritt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein.

Zwischen den Gesellschaften gibt es erhebliche Beitragsunterschiede. Prüfen Sie, ob Sie nicht zu viel für Ihre Tierhalterhaftpflicht zahlen.