Anhänger-Versicherung
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Versicherungspflicht gilt auch für Anhänger
Anhänger-Besitzer kommen an einer Anhänger-Versicherung nicht vorbei. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor: "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten." Ausnahmen macht die Vorschrift nur bei einigen Anhängern für Sportgeräte und –tiere und in der Landwirtschaft (grünes Kennzeichen).
Eine Anhänger-Haftpflichtversicherung muss – bis auf Ausnahmen – nur zahlen, wenn die Haftpflicht eines Zugfahrzeuges nicht in Anspruch genommen werden kann. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn der abgestellte Anhänger fortrollt und einen Schaden anrichtet. Wegen des geringen Schadenpotenzials ist eine Anhänger-Haftpflichtversicherung sehr preiswert.
Lange Jahre galt: Für einen Unfall, den ein Gespann aus Fahrzeug und Anhänger verursacht, haftet das ausschließlich Fahrzeug, nicht der Anhänger. Das sorgte für Ärger bei den Geschädigten, falls die Halter nicht identisch sind und nur das Anhänger-Kennzeichen bekannt war. Deshalb dehnte der Gesetzgeber 2002 die Haftung auf den Anhänger aus. Unfallopfer können sich seitdem aussuchen, ob sie Schadenersatzansprüche beim Halter des Anhängers oder des Fahrzeug geltend machen. Deshalb ist eine Anhänger-Versicherung sinnvoll, selbst wenn eigentlich keine Versicherungspflicht besteht. Es sei denn, die Privat-Haftpflichtversicherung deckt bereits Schäden, die durch nicht versicherungspflichtige Hänger entstehen.
Unterschiedliche Versicherer bieten für Anhänger Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen an. Das Transportgut ist über die Anhänger-Versicherung (Kasko) nicht geschützt. Selbstständige können dafür eine separate Transportversicherung abschließen, wenn es sich um einen geschlossenen Anhänger handelt und er gut gesichert ist.

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