Berufsunfähigkeitsversicherung

 
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Drei wichtige Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

"Privater Schutz muss sein", schreibt die Zeitschrift "Finanztest" (06/2011). Schließlich erwischt es statistisch jeden Vierten. So hoch liegt die Zahl derer, bei denen vor dem Rentenalter eine Erwerbsminderung festgestellt wird. Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste private Versicherung, auf die niemand verzichten sollte.

Außerdem reicht der staatliche Schutz bei Weitem nicht mehr aus. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, bekommt nur noch die Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt bei voller Erwerbsminderung – d.h. man kann täglich nicht einmal drei Stunden in einem x-beliebigen Job mehr arbeiten – etwa 34 Prozent vom letzten Bruttolohn.

Ich werde doch im Bürojob ohnehin nicht berufsunfähig.

Gerade unter Angestellten und Selbstständigen, die ausschließlich am Computer arbeiten, herrscht die Meinung vor, dass sie kaum berufsunfähig werden könnten. Schließlich lässt sich ein Arbeitsplatz nach einem Unfall auch für einen Rollstuhlfahrer umgestalten, so dass er nicht unbedingt berufsunfähig wäre. Selbst der Verlust des Augenlichts muss nicht die Aufgabe des Jobs bedeuten.

Doch die Argumente greifen zu kurz. Erstens muss die Berufsunfähigkeitsversicherung immer den Einzelfall prüfen. Zweitens sind psychische Erkrankungen (mit einem Anteil von mehr als einem Drittel) seit Jahren die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und davon sind Büroangestellte überproportional betroffen.

Ab wann soll ich mich gegen Berufsunfähigkeit versichern?

So früh wie möglich. Berufsunfähigkeit, zum Beispiel durch Allergien oder Unfälle, droht in jedem Alter. Außerdem sind in jungen Jahren die Versicherungsbeiträge niedriger.

Selbst Schüler und Studenten können bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie sollten jedoch genau nachfragen, was versichert ist. Studenten können sich zum Beispiel vielfach erst ab einer bestimmten Studiendauer für ihren Studienberuf versichern, vorher haben sie oft nur einen Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. Auf jeden Fall werden beide – Schüler und Studenten – in Berufsgruppe 2 eingeordnet. Wer später einen Büroberuf ergreift, sollte noch einmal nachrechnen. Eventuell wird er dann in die günstigere Berufsgruppe 1 eingestuft und kann mit einem Neuvertrag Prämie sparen.

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Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeitskraft absichern


Das Risiko, den eigenen Beruf lange vor Erreichen des Rentenalters an den Nagel hängen zu müssen, ist viel höher als allgemein angenommen. Jeden vierten hierzulande trifft es. Als berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keine vergleichbare Stelle mehr bekommt. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt den Geschädigten vor einem finanziellen Desaster.

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten eine monatliche Rente, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. Die Gesellschaften springen normalerweise ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent ein.

Die meisten Bürger unterschätzen das Risiko, dass sie einmal berufsunfähig werden könnten. Außerdem bestehen Illusionen über staatliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit. Die gesetzlichen Leistungen sind insbesondere für die jüngere Generation stark gekürzt worden: Jahrgänge ab 1961 beziehen anstatt der komfortableren staatlichen Berufsunfähigkeitsrente eine nur noch sehr karge Erwerbsminderungsrente.

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