Gebäudeversicherung

 
Was versichert ist und was nicht, alle
Leistungen auf einen Blick
Was ist versichert?
  • Die folgende Tabelle informiert Sie darüber, was Sie alles durch eine Wohngebäudeversicherung absichern können und welche Kosten im Falle eines Schadens von Ihrer Wohngebäudeversicherung erstattet werden.

   Kategorie

   Bemerkungen / Beispiele

Wohngebäude, Nebengebäude und Garagen

Sofern sie im Vertrag angegeben wurden

Gebäudebestandteile

Fenster, Türen, Einbaumöbel, Tapeten, sanitäre Einrichtungen, Warmwasserversorgung, Heizungsanlagen, verklebte Teppiche und PVC-Böden, Sonnenkollektoren, Antennen und  Markisen. Bei vermieteten Gebäuden ist es wichtig, wer die Dinge einbringt.

Zubehör zu Wohnzwecken

Brennstoffvorräte im Wohngebäude, Handfeuerlöscher, Gemeinschaftswasch- maschine, Hausbriefkästen, Klingelanlagen, Müllboxen, Terrassen, Treppenhauslampen

Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes

Ersatzfliesen, Werkzeug, Dachziegel, Fassadenfarbe

Aufräumungs- und Abbruchkosten

Kosten, die nach einem Schaden für Abbruch, Aufräumung, Abtransport und Vernichtung von Schutt entstehen

Bewegungs- oder Schutzkosten

Kosten für die Bewegung oder den Schutz anderer Sachen, um versicherte Sachen zu erneuern (z.B. einen beschädigten Parkettboden)

Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten

Das Wiederbefüllen eines Feuerlöschers und die Reinigungskosten, die durch dessen Benutzung anfallen

Mietausfallkosten sowie Nebenkosten von vermieteten Wohnräumen

-

Kosten für die Unterbringung des Versicherungsnehmers

Im Falle einer Unbewohnbarkeit der selbst genutzten Wohnräume bis zu der Höhe der ortsüblichen Miete


Einige dieser Leistungen werden aber nur bis zu einer Höhe von fünf Prozent des Wiederaufbauwerts erbracht  (z.B. Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten).

Was ist nicht versichert?

   Kategorie

   Bemerkungen / Beispiele

Gebäude, die zu mehr als 50% gewerblich genutzt werden

Sie müssen durch eine gewerbliche Wohngebäudeversicherung nach dem Gebäude-Geschäft-Tarif abgesichert werden.

Schäden an nicht fest verbauten Einrichtungsgegenständen

Serienmäßig gefertigte Möbel, lose aufliegende Teppiche (hier haftet die Hausratversicherung)

Gegenstände, die sich nicht direkt im oder am Gebäude befinden und Zubehör, das nicht der Instandhaltung oder Wohnzwecken im oder am Gebäude dient

Öltank auf dem Grundstück, Rasensprenkleranlage

Gegenstände, die vom Mieter eingefügt (und normalerweise auch wieder entfernt) werden, auch wenn diese zu den oben genannten Gebäudebestandteilen zählen

Sie sind ausgenommen, da sie sonst durch die Hausratversicherung des Mieters und die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers doppelt versichert wären.