Gebäudeversicherung

 
Leistungen bei Standardrisiken und
Erweiterungsrisiken
Welche Risiken sind versichert?

Was die durch die Wohngebäudeversicherung abgesicherten Risiken betrifft, wird bei Vertragsabschluss unterschieden zwischen Standardrisiken, die durch jede Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, und Erweiterungsrisiken, die man durch zusätzliche Klauseln in den Vertrag einschließen kann.

   Standardrisiken

   Erweiterungsrisiken

Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion

Nutzwärmeschäden (die z.B. durch einen Kaminbrand entstehen)

Rohrbruch, Leitungswasserschäden und Frostschäden

Überspannungsschäden durch indirekten Blitzeinschlag (bis 1% der Versicherungssumme)

Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

Schäden durch Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen

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Fahrzeuganprall

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Kosten für Rohrverstopfungen (bis zu 1% der Versicherungssumme)

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Dekontaminationskosten (Kosten, die aufgrund von Bodenverunreinigung entstehen, um den Boden auszutauschen. Bis zu 2% der Versicherungssumme; 25% Selbstbeteiligung)

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Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten

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Schäden durch Vandalismus (z.B. Graffiti,  Selbstbeteiligung von bis zu 500 €)

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Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte (z.B. durch Einbruch oder versuchten Einbruch)

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Elementarschäden, siehe unter „Zusatzversicherung Elementarschäden“



Bei all diesen Risiken besteht sowohl für die teilweise als auch für die vollständige Zerstörung sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen (z.B. durch Diebstahl nach einem Brand) Entschädigungsanspruch. Ebenso sind sowohl die Schäden, die durch die direkte Einwirkung entstehen als auch die daraus resultierenden Folgeschäden versichert.



Welche Risiken sind nicht versichert?
  • Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder während eines Totalumbaus
  • Schäden durch eindringende Feuchtigkeit durch undichte oder nicht verschlossene Öffnungen am Gebäude
  • Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten
  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse oder innere, politische Unruhen

Zu den jeweiligen Risiken (Brand, Leitungswasser, Sturm, etc.) gibt es noch weitere spezielle Ausschlüsse, die aber individuell bei Vertragsabschluss überprüft werden sollten (z.B. der Ausschluss von Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben bei Sturm und Hagel).