Private Haftpflichtversicherung

 
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Sinnvolle Zusatzleistungen

Der Grundschutz in der privaten Haftpflichtversicherung ist in fast allen Policen identisch. Die Zusatzleistungen können jedoch variieren. Je nach Anbieter sind sie beitragsfrei im Vertrag enthalten oder gegen einen Beitragszuschlag versicherbar.

Die wichtigsten Zusatzleistungen im Überblick:

  • Für Eltern: Mitversicherung schuldunfähiger Kinder

Kinder unter sieben Jahren und im Straßenverkehr unter zehn Jahren sind gesetzlich schuldunfähig. Verursacht ein Kind einen Schaden, kann es nicht haftbar gemacht werden. Die Eltern haften nur, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Geschädigte trägt das Kostenrisiko. Doch viele Eltern fühlen sich aus moralischen Gründen verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Um dieses Risiko aufzufangen, bieten Versicherer die Mitversicherung schuldunfähiger Kinder an.

  • Für Mieter: Verlust fremder Schlüssel

Bei Schlüsselverlust muss oftmals die komplette Schließanlage ausgewechselt werden. Ist der Verlust fremder Schlüssel in der Police enthalten, übernimmt der Versicherer die Kosten des Austausches. Verlieren Sie den Schlüssel Ihrer Arbeitsstätte, leistet der Versicherer in der Regel nicht.

  • Für Hauseigentümer: Mitversicherung von Bauvorhaben

Diese Klausel schließt Schäden bis zu einer festgelegten Höchstgrenze ein, die durch kleinere Umbauarbeiten am Haus entstehen. Eine eigene Bauherrenhaftpflicht ist dann nicht mehr notwendig.

  • Für Tagesmütter: Betreuung fremder Kinder

Wer fremde Kinder betreut, trägt die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Gegen Mehrbeitrag kann diese Klausel in die Privathaftpflicht eingeschlossen werden. Je nach Anbieter ist dies nur möglich, solange die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig oder auf die Betreuung von höchstens fünf Kindern beschränkt ist.

  • Ausfalldeckung

Die Forderungsausfallversicherung tritt ein, wenn der Schadenverursacher den Ihnen entstandenen Schaden nicht ersetzen kann.

  • Hüten fremder Hunde

Wer auf den Hund seines Nachbarn aufpasst, trägt das Haftungsrisiko. Mit dem Einschluss dieser Klausel übernimmt der Versicherer die evtl. entstehenden Schadenersatzforderungen.


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