Private Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutzes
Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung
Was tun im Schadenfall?
- Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung, spätestens eine Woche nach Schadeneintritt. Der Versicherer prüft die Ansprüche des Geschädigten.
- Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis bevor die Versicherung den Schaden nicht anerkannt hat.
- Geben Sie alle Informationen, Belege, Mahnbescheide etc. an Ihren Versicherer weiter.
- Liegt ein Verschulden vor, wird der Schaden beglichen.
- Unberechtigte Ansprüche wird der Versicherer abwehren, notfalls auch vor Gericht. Somit hat die Privathaftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzfunktion.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Versicherungssumme
In der privaten Haftpflichtversicherung sollte die Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden 3 Mio. Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro und für Mietsachschäden 300.000 Euro betragen. Besonders bei Personenschäden können die Schadenersatzansprüche erheblich sein (z.B. Übernahme der Heilkosten, Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld).
Selbstbehalt
Viele Versicherer bieten günstige Tarife bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von i.d.R. 150 oder 250 Euro. Dies lohnt sich meist nicht, da die häufig vorkommenden Kleinschäden selbst beglichen werden müssen.
Vertragsdauer
Für eine mehrjährige Vertragsdauer werden Rabatte von bis zu zehn Prozent angeboten. Ein Jahresvertrag ist jedoch flexibler.
Zahlungsweise
Wählen Sie die jährliche Zahlungsweise. Für halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise verlangen die Versicherer Zuschläge von bis zu sechs Prozent.
Paare
Sobald ein Paar zusammenzieht, ist nur eine Privathaftpflichtpolice notwendig. Der jüngere Vertrag wird aufgehoben. Der Partner wird in den älteren Vertrag eingeschlossen. Ansprüche gegeneinander sind dann nicht mehr versichert.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit Erhalt der Annahmebestätigung oder des Versicherungsscheins, frühestens jedoch ab dem beantragten Versicherungsbeginn.
Kündigung und Wechsel
Eine Privathaftpflichtpolice kann drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden.
Besitzen Sie einen älteren Vertrag, sollten Sie diesen prüfen und mit den Angeboten anderer Anbieter vergleichen. Oftmals bieten diese einen besseren Versicherungsschutz zu günstigeren Prämien. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z. B. Heirat) oder Risiken hinzukommen (z. B. ein Hund), muss der Vertrag angepasst werden. Andernfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Jetzt bookmarken: