Private Haftpflichtversicherung
Umfangreicher Versicherungsschutz für
Singles und Familien
Singles und Familien
Versicherte Personen bei der privaten Haftpflicht
Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für folgende Personengruppen:
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner
- Minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
- Volljährige Kinder, die sich in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind; dies gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.
- Je nach Versicherer können Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, im gleichen Haushalt lebende Verwandte oder alle im Haushalt lebenden Personen in den Vertrag eingeschlossen werden.
Privatpersonen sind versichert als:
- Aufsichtspflichtige für Minderjährige,
- Dienstherren von im Haushalt tätigen Personen (z.B. Putzhilfe),
- Inhaber von selbst- und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
- Bauherren von kleineren Bauvorhaben, meist bis zu einer Bausumme von zurzeit 25.000 Euro,
- Vermieter von bis zu drei Wohnungen,
- Radfahrer,
- Sportler,
- Waffenbesitzer,
- Halter zahmer Haustiere (Katzen, Hamster u.ä.),
- Hüter fremder Hunde,
- Reiter fremder Pferde,
- Führer eines Kfz mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit,
- Benutzer eigener und fremder Paddel- und Ruderboote, Kanus oder Wasserski sowie fremder Segelboote und Surfbretter.
Nicht versicherte Personen sind:
- Sportler bei der Jagd und bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie dem Training hierzu,
- Waffenbesitzer bei der Jagd und bei strafbaren Handlungen,
- Halter von Hunden, Pferden, Rindern oder zu gewerblichen Zwecken genutzten Tieren,
- Führer eines Kraft- oder Luftfahrzeugs,
- Benutzer von eigenen Segelbooten sowie von Wassersportfahrzeugen mit Motoren oder Treibsätzen.

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