Private Haftpflichtversicherung

 
Umfangreicher Versicherungsschutz für
Singles und Familien
Versicherte Personen bei der privaten Haftpflicht


Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für folgende Personengruppen:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner
  • Minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
  • Volljährige Kinder, die sich in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind; dies gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.
  • Je nach Versicherer können Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, im gleichen Haushalt lebende Verwandte oder alle im Haushalt lebenden Personen in den Vertrag eingeschlossen werden.

Privatpersonen sind versichert als:

  • Aufsichtspflichtige für Minderjährige,
  • Dienstherren von im Haushalt tätigen Personen (z.B. Putzhilfe),
  • Inhaber von selbst- und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
  • Bauherren von kleineren Bauvorhaben, meist bis zu einer Bausumme von zurzeit 25.000 Euro,
  • Vermieter von bis zu drei Wohnungen,
  • Radfahrer,
  • Sportler,
  • Waffenbesitzer,
  • Halter zahmer Haustiere (Katzen, Hamster u.ä.),
  • Hüter fremder Hunde,
  • Reiter fremder Pferde,
  • Führer eines Kfz mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit,
  • Benutzer eigener und fremder Paddel- und Ruderboote, Kanus oder Wasserski sowie fremder Segelboote und Surfbretter.

Nicht versicherte Personen sind:

  • Sportler bei der Jagd und bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie dem Training hierzu,
  • Waffenbesitzer bei der Jagd und bei strafbaren Handlungen,
  • Halter von Hunden, Pferden, Rindern oder zu gewerblichen Zwecken genutzten Tieren,
  • Führer eines Kraft- oder Luftfahrzeugs,
  • Benutzer von eigenen Segelbooten sowie von Wassersportfahrzeugen mit Motoren oder Treibsätzen.


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