Private Haftpflichtversicherung

 
Versicherungsschutz bei Personen- und
Sachschäden
Welche Schäden die private Haftpflichtversicherung absichert



  • Personenschaden:
    Schaden, der durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen. Dabei können Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente anfallen.
  • Sachschäden:
    Sachschäden werden durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstandes verursacht. Zur Schadenbegleichung gehören Kosten sowohl für Reparaturen bzw. den Ersatz des Gegenstandes (zum Zeitwert) als auch evtl. Folgekosten durch z.B. Nutzungsausfall.
  • Vermögensschäden:
    Finanzielle Schäden, die entstehen, wenn z.B. ein Termin nicht wahrgenommen werden kann und somit der Verdienst ausfällt.
  • Auslandsschäden:
    Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haftet die Versicherung für entstandene Schäden im selben Umfang wie in Deutschland.

Nicht versicherte Schäden

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden von im gleichen Vertrag mitversicherten Personen untereinander (z.B. Ehepartner)
  • Schäden, die der Versicherte selbst erleidet
  • Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten sowie gestohlenen Sachen
  • Bußgelder und Geldstrafen
  • Schadenersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung
  • Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes, Ehrenamtes, einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art und aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
  • Gefälligkeitshandlungen (Beispiel: ein Umzugshelfer beschädigt versehentlich Gegenstände)


 

 

Unser Tipp:

Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens drei Millionen und für Vermögensschäden mind. 100.000 Euro betragen. Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung ist in der privaten Haftpflichtversicherung sinnvoll.

 


Unseren Kundenservice zur Haftpflichtversicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 57