Hausratversicherung

 
Beachten Sie folgende Verhaltensregeln im
Schadenfall
Was tun im Schadenfall?

Ein Fehlverhalten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Schadenfall halten Sie sich an folgende Tipps:

Schadensminderung

Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

Schadenmeldung

Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung, spätestens eine Woche nach Schadeneintritt.

 

Schadenort

Verändern Sie möglichst nichts am Schadenort, wenn der Versicherer den Schaden begutachten will.

 

Einbruchdiebstahlschaden

Melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei. Lassen Sie gestohlene Sparbücher, Karten oder andere Urkunden sofort sperren. Erstellen Sie eine Liste von den gestohlenen und beschädigten Gegenständen.

 

Fahrraddiebstahl

Teilen Sie der Polizei Marke, Hersteller und Rahmennummer des gestohlenen Fahrrades mit.

 

Leitungswasserschaden

Drehen Sie bei Wasserschäden sofort den Haupthahn zu.

 

Frostschaden

Eingefrorene Rohre oder Heizkörper sollten nur durch einen Fachmann aufgetaut werden.