Hausratversicherung

 
Mit der richtigen Versicherungssumme
umfassend abgesichert
Versicherungssumme und Beitrag

Der Beitrag zur Hausratversicherung wird anhand der Höhe der Versicherungssumme berechnet.

Die veranschlagte Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert Ihres Hausrats entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Als Berechnungsgrundlage dient die Wohnfläche in qm. Kalkulieren Sie nicht zu knapp, damit ein ausreichender Schutz gewährleistet ist.

Als Berechnungsgrundlage dient:

Wohnfläche in Quadratmeter X 500 bis 700 Euro = Versicherungssumme

 

Versicherer veranschlagen in der Regel einen Wert von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

 

Wahlweise kann auch ein Schätzbetrag als Versicherungssumme vereinbart werden. Dies ist sinnvoll, wenn die nach Wohnfläche errechnete Summe zu hoch oder zu niedrig ist.

Berechnung des Beitrags

Die Versicherung berücksichtigt folgende Kriterien bei der Berechnung des Beitrags zur Hausratversicherung:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Tarifzonen: Das Bundesgebiet ist in fünf Tarifzonen eingeteilt, die sich nach dem Einbruchdiebstahlrisiko richten. Die Zoneneinteilung kann je nach Versicherer variieren. Je höher die Tarifzone, umso teurer wird die Hausratversicherung.
  • Bauart: Gebäude sind in unterschiedliche Bauartklassen eingeteilt. Diese richten sich nach der Beschaffenheit der Außenwände und des Daches. Die Hausratversicherung für ein massiv gebautes Haus ist z.B. günstiger als für ein Fertighaus. Außerdem ist es wichtig, dass das Haus ständig bewohnt ist (keine Zweitwohnung, kein Ferienhaus).
  • Sonstige Kriterien: Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vermindert den Beitrag. Junge Leute (bis 25 Jahre) erhalten bei manchen Gesellschaften Rabatte. Leistungseinschlüsse (z.B. Überspannungsschäden) erhöhen den Beitrag. Eine unterjährige Zahlungsweise kann bis zu vier Prozent Ratenzuschlag kosten.

Unterversicherung - Worauf Sie achten sollten

  • Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, spricht man von einer Unterversicherung.
  • Der Schaden wird dann nur anteilig ersetzt.
Beispiel:

Der Wert des Hausrats beträgt 50.000 Euro, die vereinbarte Versicherungssumme aber nur 25.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 10.000 Euro, erstattet die Versicherung die Hälfte des Schadens, also 5.000 Euro, weil lediglich der halbe Wert des Hausrats versichert ist.

 
Unser Tipp:

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungssumme, insbesondere bei größeren Anschaffungen oder bei Umzug.

 


Unseren Kundenservice zur Hausratversicherung erreichen Sie
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