Kfz-Versicherung

 
Hilfreiche Tipps, die Sie in einem Schadenfall
beachten sollten
Was ist im Schadenfall zu beachten ?

Diese Liste dient als Orientierung und Unterstützung im Schadenfall. Sie können diese auch ausdrucken und in das Handschuhfach Ihres Wagens legen.

Wann muss der Schaden gemeldet werden?
Melden Sie einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, Ihrer Versicherung.

 

Wer muss bei einem Personenschaden informiert werden?
Informieren Sie Ihre Krankenversicherung, wenn beim Unfall Personen zu Schaden gekommen sind. Wurde der Beifahrer verletzt, ist auch eine vorhandene Insassenunfallversicherung in Kenntnis zu setzen.

 

Wer muss bei einem Wildschaden informiert werden?
Informieren Sie bei einem Wildschaden neben der Polizei auch das nächste Forstamt.

 

Was tun, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

Verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist. Informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.

 

Wer klärt die Schuldfrage?

Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt. Geben Sie keine Schuldanerkennung ab. Treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen bzw. Reparaturen.

 

Wer sichert die Beweise? 

Überlassen Sie die Beweissicherung der Polizei.

 

Was tun bei Diebstahl?
Bei einem Diebstahl ist die Polizei zu verständigen.

 

Was tun bei Bagatellunfällen?
Dokumentieren Sie den Hergang schriftlich mit Fotos, zeichnen Sie die Position der beteiligten Fahrzeuge auf. Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuldfrage ab. Die Grenze für Bagatellschäden liegt bei 1.500 Euro pro Kfz.

 

Die Checkliste für den Schadenfall können Sie auch als pdf-Dokument herunterladen.

Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47