Kfz-Versicherung -

Umfangreicher Versicherungsschutz für Ihren individuellen Bedarf

Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadenfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.
  • Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Kosten für Strafverfahren und Nebenklagen sind nicht versichert.
  • Für Neuverträge gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Die Höchstdeckung betrug bisher 50 Mio. Euro, seit März 2005 wurde die Summe von nahezu allen Versicherern auf 100 Mio. Euro verdoppelt. Altverträge werden entweder automatisch oder auf Wunsch umgestellt. Einige Anbieter verlangen bei Neuabschlüssen einen Aufpreis, andere bieten die Höchstdeckung ohne Mehrbeitrag.
  • Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden bestimmte Merkmale das Fahrzeug und die Situation des Halters betreffend zugrunde gelegt: Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.

Teilkaskoversicherung

  • Die Teilkasko übernimmt die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Wildunfälle, Glasbruch, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder durch Diebstahl entstanden sind. Bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um zehn Prozent, wenn keine vom Versicherer anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
  • Die Teilkasko wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife. Bei älteren Fahrzeugen sollte man gründlich prüfen, ob ein Teilkaskoschutz sinnvoll ist.

 

Vollkaskoversicherung

  • Die Vollkasko umfasst alle Gefahrenabsicherungen der Teilkasko. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch eigenes Verschulden, Fahrerflucht und mut- bzw. böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.
  • Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
  • Auch hier ist zu prüfen, ob man die Beiträge durch die Wahl einer Selbstbeteiligung senkt und ob ein Vollkaskoschutz aufgrund des Alters des Fahrzeugs lohnenswert oder eine Umstellung auf Teilkasko angebracht ist.

 

Schutzbrief / Autoschutzbrief

  • Der Versicherungsnehmer hat bei vielen Gesellschaften die Möglichkeit, im Rahmen seiner Kfz-Haftpflicht- oder der Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) einen Schutzbrief kostenlos oder gegen einen geringen Zusatzbeitrag mit einzuschließen. Diese Investition ist grundsätzlich und besonders für Auslandsreisen sinnvoll.
  • Im Schutzbrief sind u.a. folgende Leistungen versichert: Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Krankenrücktransport und Kinderrückholung. Zusätzlich gibt es Serviceleistungen wie 24-h-Hotline, Dolmetscherdienste und Hilfe bei der Wiederbeschaffung gestohlener Ausweispapiere.
  • In unserem Versicherungsvergleich erfahren Sie, welche Versicherung einen Schutzbrief in ihrem Leistungspaket anbietet.

 

Insassenunfallversicherung

  • Die Insassenunfallversicherung versichert alle Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, d.h. beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert sind entweder pauschal alle Insassen, einzelne Sitzplätze oder namentlich genannte Personen.
  • Die Leistungen umfassen Invaliditätsleistung, Todesfallsumme, Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
  • Die Insassenunfallversicherung ist grundsätzlich überflüssig, weil berechtigte Ansprüche wegen Körperverletzung durch die Kfz-Haftpflicht bereits abgedeckt sind. Somit ist die Insassenunfallversicherung identisch mit der normalen Unfallversicherung, allerdings beschränkt sie sich auf den Bereich "Fahren mit dem eigenen Kfz".

Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47