Kfz-Versicherung -

Berechnen Sie Ihr Sparpotenzial und wechseln Sie Ihre Autoversicherung

So können Sie die Kfz-Versicherung wechseln

Fristgerechte Kündigung zum Ablauf

  • Sie können die Autoversicherung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
  • Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
  • Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.

 

Sonderkündigungsrecht

  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht.
  • Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

 

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

  • Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.

 

Kündigung im Schadenfall

  • Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
  • Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
Kündigungsschreiben zum Download

Bitte beachten Sie, dass bestehende Versicherungen durch Sie selbst als Versicherungsnehmer gekündigt werden müssen. Drucken Sie das Kündigungsschreiben aus. Ergänzen Sie es mit Ihren persönlichen Daten und senden Sie es Ihrer Versicherung.


Fristgerechte Kündigung

Sonderkündigungsschreiben

 

Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47