Kfz-Versicherung
Fahrzeug zulassen
Zulassungsbescheinigung I und II
- Kfz-Brief und Fahrzeugschein wurden Ende 2005 durch die Zulassungsbehörde schrittweise abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt.
- Anstelle des alten Fahrzeugscheins erhält der Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Fahrzeugbrief ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt worden.
- Bei Neuanmeldung, Ummeldung oder Eintragung technischer Änderungen werden Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht.
- Für alle übrigen Autofahrer ändert sich nichts, die bisherigen Dokumente bleiben weiter unbeschränkt gültig.
- Die neue Zulassungsbescheinigung ist EU-weit einheitlich und soll z.B. durch den Einsatz von Wasserzeichen fälschungssicher sein.
Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- In der Zulassungsbescheinigung Teil I sind sämtliche Daten eingetragen, die zur Fahrzeugkontrolle notwendig sind. Diese muss, wie bisher der Fahrzeugschein, im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Um Sprachprobleme zu vermeiden, wurden für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierungen (Codes) vergeben. Neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten soll auch die Prüfung ermöglicht werden, ob der Fahrer eine für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
- Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt und die persönlichen Einzeldaten eingetragen. Die Erläuterungen dazu befinden sich auf der Rückseite. Das bisherige Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) bleibt erhalten.
Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- In der Zulassungsbescheinigung Teil II im DIN-A4 Format sind auf der Vorderseite die wichtigsten Fahrzeugdaten eingetragen.
- Die Bescheinigung enthält jetzt nur noch zwei statt wie bisher sechs Haltereinträge mit Namen und Adresse sowie die Anzahl weiterer Vorbesitzer. Deshalb muss bereits für den dritten Haltereintrag eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beantragt werden.
- Lediglich die Anzahl der Vorbesitzer wird noch in der Zulassungsbescheinigung Teil II vermerkt.
Anmeldung eines Fahrzeuges
Wichtig: Prüfen Sie die Eintragungen in der Versicherungsbestätigung.
Anlass | Benötigte Unterlagen | |
|---|---|---|
Anmeldung eines Neuwagens | Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Kfz-Brief | |
Anmeldung eines Gebrauchtwagens | Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schein, AU-Bescheinigung. Wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet war, benötigen Sie zusätzlich die Abmeldebe- scheinigung. Wird der Wagen im gleichen Zulassungsbezirk wieder angemeldet, benötigen Sie zusätzlich die Kfz-Schilder, sofern diese noch vorhanden sind. | |
Wohnortwechsel im gleichen Zulassungsbezirk | Personalausweis, Kfz-Schein | |
Wohnortwechsel in anderen Zulassungsbezirk | Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schein, AU-Bescheinigung, bisherige Kfz-Schilder (sofern vorhanden). War das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, brauchen Sie zusätzlich die Abmeldebe- scheinigung. | |
Namensänderung | Personalausweis, Kfz-Schein | |
Wiederanmeldung | Versicherungsbestätigung, Personalausweis, Kfz-Brief, Kfz-Schilder, Abmeldebescheinigung, AU-Bescheinigung | |
Vollmacht | Wenn Sie für eine andere Person ein Fahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie eine formlose Vollmacht sowie den Personalausweis des Fahrzeughalters. |
Die Übersicht über die benötigten Unterlagen zur Kfz-Anmeldung gibt es auch als pdf-Dokument.
Abmeldung eines Fahrzeuges
- Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wurde bisher der Fahrzeugschein eingezogen, die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt und eine Abmeldebescheinigung ausgehändigt.
- Bei endgültiger Stilllegung eines Fahrzeuges wurde der Fahrzeugbrief durch Abschneiden einer Ecke ungültig gemacht.
- Künftig müssen Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorgelegt werden. Die Abmeldung wird auf Teil I eingetragen und wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.
Unseren Kundenservice zur Kfz-Versicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 47

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