Auslandskrankenversicherung
Auslandsreise
Drei wichtige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Welche Leistungen übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?
In der Regel decken Auslandskrankenversicherungen folgende Punkte ab: Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlung und Medikamente sowie für die Unterbringung im Krankenhaus, Krankentransport und -rücktransport. Sollte eine Zahnbehandlung notwendig werden, bezahlt die Versicherung einfache Füllungen und schmerzstillende Behandlungen. Die Arztwahl ist in der Regel frei.
Wer jedoch krank ins Ausland fährt oder schon vor der Reise unter einer akuten Krankheit leidet, hat keinen Versicherungsschutz.
Brauche ich eine Tages- oder eine Jahrespolice?
Eine Jahrespolice ist die einfache und praktikable Lösung. Sie kostet ab sechs Euro für eine Einzelperson und ab 15 Euro für die gesamte Familie und ist für Auslandsreisen mit einer gesamten Dauer bis zu sechs Wochen im Verlauf eines Jahres gültig.
Wer länger im Ausland weilt, benötigt eine Police, die nach Tagen oder Monaten abgerechnet wird. Sie kostet ab einem Euro pro Tag. Diese Policen muss der Kunde vor Reisebeginn abschließen. Falls er früher zurückkehrt, erstatten die Versicherer gegen Nachweis die nicht verbrauchte Prämie. Bei einem Aufenthalt in den USA verlangen die meisten Versicherer einen hohen Zuschlag.
Muss ich beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung Gesundheitsfragen beantworten?
Eine Gesundheitsprüfung ist bei dieser Versicherung nicht notwendig. Allerdings sollte man sich die Regelungen im Vertrag genau anschauen. Denn bei Vorerkrankungen kann man in den allermeisten Fällen nicht damit rechnen, dass die Versicherung im Fall einer Behandlung im Ausland einspringt. Schließlich bestand die Krankheit schon vor Antritt der Reise.
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Gehen Sie sicher auf Reisen: mit einer Auslandskrankenversicherung
Egal, ob Sie häufig geschäftlich unterwegs sind oder in Urlaub fahren: Sie können jederzeit einen Unfall haben oder krank werden. Im Ausland erzeugt das nicht selten Komplikationen. Denn: In vielen Ländern gelten die Auslandsreisekrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Deshalb ist eine exzellente private Vorsorge in Form einer leistungsstarken Auslandskrankenversicherung mehr als empfehlenswert.
Die Auslandskrankenversicherung erstattet wegen eines versicherten Ereignisses unter anderem die im Ausland anfallenden Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause. So bleiben Sie nicht auf hohen Arztrechnungen sitzen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
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