Auslandskrankenversicherung

 
Welche Leistungen Sie in Anspruch
nehmen können
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung

 

Ambulante und stationäre Behandlung

  • Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.
  • Es werden deutsch- und englischsprachige Ärzten genannt.
  • Die Behandlungskosten werden erstattet.
  • Sie können Fachärzte frei wählen.
  • Ärztlich verordnete Arznei-, Heil-, und Verbandsmittel werden bezahlt.
  • Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen werden übernommen.
  • Die Kosten für die Unterbringung in einem Krankenhaus werden übernommen.
  • Es wird eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus erstellt.
  • Die Kosten für Krankentransporte werden übernommen.
  • Es wird ein Kontakt zwischen den behandelnden Ärzten und Ihrem Hausarzt hergestellt.

 

Krankenrücktransport

  • Medizinisch notwendige und verordnete Krankenrücktransporte werden organisiert und die Kosten übernommen.

 

Bei Tod im Ausland

 

Was ist nicht versichert?

  • Wer bereits krank in den Urlaub startet, hat keinen Versicherungsschutz.
  • Bei akuten Krankheiten, die vor der Reise bestanden, oder vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten und Unfällen leistet die Auslandsreisekrankenversicherung nicht.