Auslandskrankenversicherung
Welche Leistungen Sie in Anspruch
nehmen können
nehmen können
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Ambulante und stationäre Behandlung
- Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung.
- Es werden deutsch- und englischsprachige Ärzten genannt.
- Die Behandlungskosten werden erstattet.
- Sie können Fachärzte frei wählen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Heil-, und Verbandsmittel werden bezahlt.
- Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen werden übernommen.
- Die Kosten für die Unterbringung in einem Krankenhaus werden übernommen.
- Es wird eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus erstellt.
- Die Kosten für Krankentransporte werden übernommen.
- Es wird ein Kontakt zwischen den behandelnden Ärzten und Ihrem Hausarzt hergestellt.
Krankenrücktransport
- Medizinisch notwendige und verordnete Krankenrücktransporte werden organisiert und die Kosten übernommen.
Bei Tod im Ausland
- Die Bestattung im Ausland bzw. die Überführung nach Deutschland wird durch die Auslandskrankenversicherung organisiert.
Was ist nicht versichert?
- Wer bereits krank in den Urlaub startet, hat keinen Versicherungsschutz.
- Bei akuten Krankheiten, die vor der Reise bestanden, oder vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten und Unfällen leistet die Auslandsreisekrankenversicherung nicht.

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