Gesetzliche Krankenkasse

 
Versichern Sie Ihren Partner
und Ihre Kinder beitragsfrei mit
Wer kann sich gesetzlich krankenversichern?


Angestellte und Arbeiter

  • Angestellte und Arbeiter mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2012 jährlich 50.850 Euro) müssen sich gesetzlich krankenversichern.
  • Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss mindestens drei Kalenderjahre lang über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihren Versicherungsschutz aufwerten wollen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu empfehlen.
  • Darüber hinaus bietet jede Krankenkasse seit dem 01.04.2007 Wahltarife an, jedoch sollte der Abschluss eines Wahltarifes sehr genau überlegt sein, da Sie sich sehr lange an Ihre Kasse binden.
  • Sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag verlangt, dann wechseln Sie einfach zu einer günstigeren Kasse. Das klappt problemlos, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Mitglied wegen Vorerkrankungen abgewiesen werden darf.
  • Neben Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden, Beziehern von Arbeitslosengeld, Sozialhilfeempfängern und Rentnern sind auch Landwirte, Seeleute und Bergleute pflichtversichert.

 

Ehepartner und Kinder

  • Ehepartner und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Sollte der Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, so ist er als selbstständiges Kassenmitglied versichert.
  • Kinder sind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert, solange sie keine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Für versicherte Kinder, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung außerstande sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, gibt es keine Altersbegrenzung.

 

Studenten

  • Studenten sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Die Dauer eines Grundwehrdienstes oder Zivildienstes wird über das 25. Lebensjahr hinaus angerechnet.
  • Studenten können sich nach Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. nach Vollendung des 30. Lebensjahres freiwillig gesetzlich krankenversichern.


Freiwillig Versicherte

  • Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen bereits seit mehr als drei Kalenderjahren über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
  • Ebenso können dies Selbstständige, Freiberufler, Geistliche und Lehrer an privaten Ersatzschulen tun.