Pflegezusatzversicherung

 
Ihre finanzielle Absicherung im Pflegefall
zum günstigen Preis

Drei wichtige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

Welche Arten der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Man kann sich entweder für die Pflegekostenversicherung oder für das Pflegetagegeld entscheiden. Erstere übernimmt die Kosten, die nach Abzug der Leistung der Pflichtversicherung verbleiben - allerdings zu höchstens 80 Prozent. Hier werden die tatsächlich angefallenen Kosten im Pflegefall erstattet, die der Versicherung anhand von Rechnungen dargelegt werden müssen.

Meist übernimmt die Pflegezusatzversicherung sowohl einen festgelegten Anteil an den Kosten für die ambulante Pflege als auch für die teilstationäre und die stationäre Pflege. Die so genannten "Hotelkosten" in einem Pflegeheim bezahlt die Pflegezusatzversicherung jedoch meist nicht.

Beim Pflegetagegeld vereinbart man vertraglich ein festes Tagegeld, das bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird und dem Versicherten dann zur "freien Verfügung" steht. Für die meisten ist diese flexible Verwendung des Geldes die nützlichere Variante.

Wer sollte sich versichern?

Jeder, der die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen möchte. Diese kann im Fall einer Pflegebedürftigkeit schnell bei rund 2.000 Euro monatlich liegen. Grundsätzlich gilt: Ein Versicherungsabschluss in jungen Jahren bedeutet deutlich niedrigere Beiträge und eine frühzeitige Absicherung gegen plötzliche Pflegebedürftigkeit. Außerdem fallen junge Menschen im Gegensatz zu älteren selten durch die Gesundheitsprüfung des Versicherers – die Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Ergibt eine Dynamik im Versicherungsvertrag Sinn?

Ja, denn dadurch ist gewährleistet, dass man auch in Zukunft immer einen ausreichenden Schutz in der Pflegeversicherung hat. Die für den Pflegefall versicherte Monatsleistung steigt dabei jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Parallel wächst der Beitrag, denn versicherungstechnisch wird jedes Jahr ein kleiner neuer Vertrag abgeschlossen. Zusätzliche Gesundheitsprüfungen fallen dabei nicht mehr an.

Ihre mögliche Versorgungslücke

Die Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung reichen oftmals nicht aus, um die durchschnittlichen Kosten für einen Pflegeplatz abzudecken. Sie stellen eine Grundversorgung dar.
So könnte Ihre Kostenbeteiligung aussehen:

 

Kosten für Pflegeleistungen/Unterkunft

3.500,- €

Gesetzliche Leistungen

1.470,- €

Ihre monatliche Versorgungslücke

2.030,- €

 

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