Pflegezusatzversicherung
im Überblick
Die gesetzlichen Pflegestufen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt ein Gutachten, anhand dessen die pflegebedürftige Person in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen eingestuft wird. Der tatsächliche finanzielle Bedarf bei einer Pflegebedürftigkeit liegt aber weit über dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Eine private Pflegezusatzversicherung ist deshalb unabdingbar.
Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Die pflegebedürftige Person braucht Hilfe
- mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
- mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) aufgebracht werden.
Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
- mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
- mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden für die Grundpflege aufgebracht werden.
Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Die pflegebedürftige Person braucht Hilfe
- rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
- mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgebracht werden.
Härtefälle
Pflegebedürftige, die auch nachts von mehreren Pflegekräften gleichzeitig betreut werden müssen, fallen unter die Härtefallregel. Diese gilt auch, wenn die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich mindestens sechs Stunden, davon mindestens dreimal in der Nacht, umfasst.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Leistungen | 2008 | 2010 | 2012 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
in € / Monat | in € / Monat | in € / Monat | ||||
Stationär | ||||||
Pflegestufe I | 1.023 | 1.023 | 1.023 | |||
Pflegestufe II | 1.279 | 1.279 | 1.279 | |||
Pflegestufe III | 1.470 | 1.510 | 1.550 | |||
Härtefall | 1.750 | 1.825 | 1.918 | |||
Ambulant |
| |||||
Pflegestufe I | 420 | 450 | 450 | |||
Pflegestufe II | 980 | 1.040 | 1.100 | |||
Pflegestufe III | 1.470 | 1.510 | 1.550 | |||
Härtefall | 1.918 | 1.918 | 1.918 | |||
Pflegegeld |
|
| ||||
Pflegestufe I | 215 | 225 | 235 | |||
Pflegestufe II | 420 | 430 | 440 | |||
Pflegestufe III | 675 | 685 | 700 |
Ihre mögliche Versorgungslücke
Dass eine private Pflegezusatzversicherung unabdingbar geworden ist, zeigt folgende Rechnung:
Kosten für Pflegeleistungen/Unterkunft | 3.550,- € |
Gesetzliche Leistungen bei Pflegestufe III (s.o.) | 1.510,- € |
Ihre monatliche Versorgungslücke | 2.040,- € |
Unseren Kundenservice zur Pflegeversicherung erreichen Sie
Mo - Fr von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter:
0800 - 2 47 47 48

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