Private Krankenversicherung -
Maßgeschneiderte Leistungen für Ihren individuellen Bedarf
Leistungen der privaten Krankenversicherung
- In der privaten Krankenversicherung können Sie Ihre Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen auswählen.
- Die zu bezahlende Prämie hängt ab von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen.
- Bei der privaten Krankenversicherung übernimmt der Versicherte selbst die Kosten bei Arzt oder Apotheker und bekommt, nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, die Kosten erstattet.
- Im Gegensatz zum Individualprinzip bei der privaten Krankenversicherung funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip. Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach den individuellen Merkmalen, sondern nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten.
- Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Einige Krankenkassen bieten jedoch zusätzliche Serviceleistungen an, seit dem 01.04.2007 in Form von Wahltarifen. Da Sie sich jedoch beim Abschluss eines Wahltarifes an Ihre Krankenkasse langfristig binden und auch bei Erhöhung des Beitragssatzes kein Sonderkündigungsrecht besitzen, sind die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung oftmals die attraktivere Alternative.
Leistungskatalog - Die Grundbausteine im Überblick
- Je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen.
- Die Möglichkeiten reichen vom Grundschutz, der dem Leistungsstandard der Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, bis zum Spitzenschutz.
Ambulante Heilbehandlung
- Sie beinhaltet die Kostenerstattung für ärztliche Behandlung einschließlich Beratung, Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen.
- Je nach Tarif sind folgende Leistungen versichert: Heilpraktiker, Krankengymnastik, Massagen, ambulante Kuren bis zu vier Wochen, Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brille) und Arzneimittel.
Stationäre Heilbehandlung
- Erstattung von Kosten, die durch Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen.
- Sie wählen das Krankenhaus und entscheiden, ob Sie im Ein- oder Zweibettzimmer oder im Mehrbettzimmer untergebracht werden wollen. Eine Chefarztbehandlung kann optional abgeschlossen werden.
Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
- Dazu gehören Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen.
- Für Zahnbehandlung erstatten die private Krankenversicherung je nach Tarif bis zu 100 Prozent.
- Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie übernehmen die Gesellschaften je nach Tarif zwischen 60 und 100 Prozent der Kosten.
- Die meisten Versicherungen haben in den ersten Versicherungsjahren Summenbegrenzungen.
Krankentagegeld
- Die Krankentagegeldversicherung (KTG) sichert das Einkommen während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
- Arbeitnehmer erhalten bis zum 42. Tag eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Das nach den sechs Wochen von der gesetzlichen Krankenversicherung auszuzahlende Krankentagegeld beträgt höchstens 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Die Einkommenslücke kann mit der KTG-Versicherung geschlossen werden.
- Selbstständige und Freiberufler sichern ihr Einkommen komplett über das KTG ab. Die Höhe des Tagegeldes darf das Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Krankenhaustagegeld
- Die während eines Krankenhausaufenthalts zusätzlich entstehenden Kosten, z. B. für Kinderbetreuung können Sie mit dem Krankenhaustagegeld abdecken.
Pflegepflichtversicherung
- Wer privat krankenversichert ist, muss auch die Pflegepflichtversicherung bei der privaten Krankenversicherung abschließen. Die Leistungen müssen mindestens denen der Gesetzlichen entsprechen.
- Die Beitragsberechnung ist altersabhängig und auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Auslandskrankenversicherung
- Versicherungsschutz besteht automatisch ganzjährig europaweit und bis zu einem Monat auch außerhalb Europas. Einige Gesellschaften bieten auch weltweite Deckung an.
- Die meisten Versicherer leisten auch bei einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport.
Leistungsabwicklung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer
Beim Arzt
- Der Privatversicherte ist Vertragspartner des Arztes, begleicht die Arztrechnung und reicht diese an seine Krankenversicherung weiter.
- Versicherte können auch unbezahlte Rechnungen zur Prüfung einsenden. Dann erfolgt die Kostenerstattung nach Rechnungsprüfung direkt an den Arzt.
Im Krankenhaus
- Ist ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich, kann die private Krankenversicherung im Vorfeld informiert werden. Sie stellt dann eine Kostenübernahmeerklärung aus.
Bei Reha-Maßnahmen
- Hier muss im Vorfeld der Leistungsträger ermittelt werden. Liegt ein berufsbedingter Unfall vor, leistet die Berufsgenossenschaft, in allen anderen Fällen die Krankenversicherung.
Kuren
- Je nach Tarif wird eine bestimmte Summe pro Tag oder ein Zuschuss bis zu einer bestimmten Höchstgrenze festgelegt.
- Kuren sollten im Vorfeld der Versicherung gemeldet werden.
Apothekenkosten:
- Für die Kosten tritt der Versicherte in Vorleistung und reicht die entsprechenden Rechnungen bei seiner Krankenversicherung zur Prüfung bzw. Erstattung ein.


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